§ 1 Allgemeine Bestimmungen
1. Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und einmaligen und fortlaufenden Leistungen der Firma a-i-m (im folgenden "Dienstleister" genannt) und Rechtsnachfolgern im Rahmen der Geschäftstätigkeit insbesondere für Beratung bei und Konzeption, Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung von Veranstaltungen unabhängig von der vertragsrechtlichen Einordnung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der o. g. Leistungen von a-i-m gelten diese Bestimmungen als angenommen.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Dienstleister ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die der Dienstleister nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für den Dienstleister unverbindlich, auch wenn der Dienstleister ihnen nicht ausdrücklich, schriftlich oder mündlich, widerspricht.
3. Diese AGB gelten für Rechtsnachfolger des Kunden auch dann, wenn keine ausdrückliche Einbeziehung durch Verträge zwischen dem Kunden und seinen Rechtsnachfolgern erfolgt.
4. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Die Angestellten des Dienstleisters sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündlich Zusicherungen zu geben, die vom Inhalt des schriftlichen Vertrages abweichen.
5. Der Dienstleister ist berechtigt für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen die AGB zu ändern. Der Dienstleister verpflichtet sich, den Kunden über die Änderungen in geeigneter Weise zu informieren. Die jeweils aktuellen AGB sind im Büro von a-i-m und online auf den Internet-Seiten unter www.a-i-m-gmbh.de verfügbar. Die Mitteilung von Änderungen an dieser Stelle wird vom Kunden als hinreichende Bekanntgabe anerkannt.
§ 2 Angebote, Preise, Präsentationen
1.
Die Angebote des Dienstleisters sind stets freibleibend und
unverbindlich. Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung oder
durch Ausführung der Dienstleistung zustande. Mündliche Vereinbarungen
werden erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
2. Die
Preise für die Leistungen des Dienstleisters bestimmen sich nach den zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preisen.
3. Sämtliche Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.
Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden
ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch
unrichtige Angaben der Kunden, durch unverschuldete
Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte
Vorleistung Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen des
Dienstleisters sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen
Vergütungssätzen des Dienstleisters in Rechnung gestellt.
5.
Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch
den Dienstleister mit dem Ziel des Vertragsabschlusses erfolgt,
unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des
vereinbarten Entgelts. Urheber-, Nutzungs-, Eigentumsrechte und sonstige
Rechte an den von der Agentur im Rahmen der Präsentation erstellten
Arbeiten verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei dem
Dienstleister. Mit vollständiger Bezahlung gehen die Urheber-, Nutzungs-
und Eigentumsrechte nach Maßgabe von § 14 dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen vom Dienstleister auf den Vertragspartner über.
6. Die Bezahlung eines Präsentationshonorars führt nicht zur Übertragung der Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte.
7.
Auf alle Fremdkosten erhebt der Dienstleister 15% für Handling und
Finanzcontrolling, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind.
Ausnahme: Handling-Charge 12% plus Sicherheitszuschlag von 10% bei allen
Fremdleistungen mit Versicherungsrisiko wie z.B. Caterer, Licht- und
Tontechnik.
§ 3 Kündigungen
1.
Tritt der Kunde vor Abwicklung vom Vertrag zurück oder kündigt ohne
Rechtsgrund erhält der Dienstleister die vereinbarte Vergütung für die
bereits erbrachten Leistungen. Bezüglich noch nicht erbrachter
Leistungen werden 50 % des dafür vereinbarten Honorars für die durch die
Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und dem entgangenen
Gewinn gefordert.
2. Nimmt der Kunde trotz
Fertigstellungserklärung die Leistung des Dienstleisters ohne
Rechtsgrund nicht ab oder kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so wird der Dienstleister nach
Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtung
frei und kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
3.
Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Dienstleister den Wert
der bis zur Vertragsbedingung erbrachten Leistung, sowie 50 % des
Wertes der noch nicht erbrachten Leistung verlangen. Dem Kunden bleibt
der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der
genannten Höhe entstanden ist, vorbehalten. Die Geltendmachung eines
höheren nachgewiesenen Schadens bleibt dem Dienstleister vorbehalten.4. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 4 Leistungsumfang
1.
Beschaffenheit und Umfang der Leistungen des Dienstleisters ergeben sich
aus den Leistungsbeschreibungen oder aus dem Vertrag, dessen
Bestandteil diese AGB sind. Leistungsdaten aus Angeboten sind nur
verbindlich, wenn der Dienstleister sie ausdrücklich schriftlich
bestätigt. Dies gilt für Änderungen der Leistungsbeschreibungen
entsprechen.
2. Der Dienstleister ist zur Verarbeitung der
vom Kunden gelieferter Daten ( Texte, stehende und bewegte Bilder, Töne)
nur verpflichtet, soweit diese den Anforderungen entsprechen, die sich
aus den Leistungsbeschreibungen oder dem Vertrag ergeben. Eine
inhaltliche und rechtliche Überprüfung durch den Dienstleister findet
nicht statt. Datenträger jeder Art wie Papier, Disketten, usw. werden
Eigentum des Dienstleisters.
3. Soweit
der Dienstleister entgeltfreie Dienstleistungen erbringt, können diese
jederzeit nach Vorankündigung eingestellt oder vertraglich
kostenpflichtig gemacht werden.
§ 5 Transporte, Verpackungen
1.
Die (Liefer-) Gegenstände reisen stets auf Kosten und Gefahr des Kunden,
wenn nichts anderes vereinbart ist. Sofern keine besondere Anweisung
vorliegt, bestimmt der Dienstleister den Versand nach ihrem Ermessen
ohne Verantwortung für eine besondere Verpackung oder den billigsten und
schnellsten Weg.
2. Zum Abschluss einer
Transportversicherung, deren Kosten der Kunde zu tragen hat, ist
der Dienstleister berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
3.
Transportschäden sind dem Dienstleister unverzüglich anzuzeigen.
Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen
des Kunden abgetreten.
4. Gegenstände des Kunden, die zur
Leistungserbringung des Dienstleisters erforderlich sind, müssen zum
vereinbarten Termin frei Haus bzw. an den von
dem Dienstleister genannten Ort angeliefert werden. Die Rücklieferung
solcher Teile erfolgt unfrei ab Verwendungsort auf Gefahr des Kunden.
5.
Der von dem Dienstleister unverschuldete Untergang auf dem Transport
oder das Abhandenkommen der angelieferten Materialien am Verwendungsort
gehen zu Lasten des Kunden.
§ 6 Leistungsfristen, Termine
1.
Zugesagte Liefer-, Fertigstellungs- und Zurverfügungstellungsfristen
und -termine sind unverbindlich, solange sie der Dienstleister nicht
schriftlich bestätigt hat.
§ 7 Abnahme, Gewährleistung
1.
Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen des Dienstleisters binnen 4
Kalendertagen nach Zurverfügungstellung bzw. Zugang der entsprechenden
Mitteilung zu prüfen und abzunehmen, soweit nicht Mängel vorliegen, die
die Leistung so wesentlich beeinträchtigen, dass sie für den Kunden
nutzlos sind. Mängelrügen bedürfen der Schriftform.
2.
Erfolgt innerhalb der Frist keine Beanstandung, gilt die von
dem Dienstleister erbrachte Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung
des Kunden als mangelfrei abgenommen. Bei einmaligen Leistungen gilt die
unbemängelte Inanspruchnahme als Verzicht auf jegliche Gewährleistung.
3.
Die Gewährleistung ist auf die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung
beschränkt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, nach endgültigem
Fehlschlagen der Leistung die Herabsetzung der Vergütung oder die
Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
4. Ist die
Nachbesserung wegen Zeitablaufes ( Beendigung der Veranstaltung )
ausgeschlossen, stehen dem Kunden nur Minderungsrechte zu.
5.
Die Agentur kann die Beseitigungen von Mängeln verweigern, solange der
Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
6. Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder
wurde bei Abnahme / Übergabe Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht
gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Das Gleiche
gilt, wenn der Kunde selbst Änderungen vornimmt oder der Dienstleister
die Feststellung der Mängel erschwert.
7.
Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus Verletzung der
Nachbesserungspflicht, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
8. Hinsichtlich der
Gewährleistungsfristen gelten diejenigen gesetzlichen Bestimmungen,
welche für die von der Gewährleistung betroffene Leistung
charakteristisch sind. Die Gewährleistungsfrist beläuft sich jedoch auf
höchstens 6 Monate.
§ 8 Änderungsverlangen
1.
Änderungsverlangen des Kunden, die von vereinbarten Vertragsleistungen
abweichen, sind vom Dienstleister nur durchzuführen, soweit sie für
den Dienstleister insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der
Terminplanung zumutbar sind. Der Dienstleister kann eine angemessene
Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere die Erhöhung der
Vergütung bzw. die Verschiebung der Termine verlangen.
Der Dienstleister wird das Verlangen der Vertragsanpassung gegenüber dem
Kunden geltend machen. Der Kunde wird unverzüglich schriftlich
widersprechen, wenn er mit der verlangten Vertragsanpassung nicht
einverstanden ist.
§ 9 Zahlungsbedingungen
1.
Rechnungen des Dienstleisters sind, soweit nicht anders vereinbart, nach
Erhalt ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer
Mahnung durch die Agentur bedarf.
2. Darüber hinaus ist der Dienstleister berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorrauszahlungen wie folgt zu verlangen:
- 30 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung,
- 30 % der vereinbarten Vergütung bei Produktionsbeginn,
- 30 % der vereinbarten Vergütung 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag,
- Restbetrag nach Erstellung der Endabrechnung.
3. Sämtliche Zahlungen sind spesenfrei an den Sitz des Dienstleisters zu leisten.
4.
Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich
der Dienstleister ausdrücklich vor. Ihre Annahme erfolgt
erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des
Vertragspartners und sind stets sofort fällig. Gleiches gilt für
Akkreditivkosten und Überweisungsspesen einer vom Vertragspartner
beauftragten ausländischen Bank.
5. Verzugszinsen werden
von dem Dienstleister mit 8% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank berechnet. Sie sind höher anzusetzen, wenn
durch den Dienstleister eine Belastung mit einem höheren Zinssatz
nachgewiesen werden kann.
6. Der Dienstleister ist im
Falle des teilweisen oder vollständigen Zahlungsverzuges über 30 Tage
berechtigt, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen.
Ebenso kann der Dienstleister die Erbringung weitere vertraglicher
Leistungen sofort unterbrechen oder ganz einstellen und fristlos vom
Vertrag zurücktreten, sowie Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen. Für die Höhe des Schadensersatzes gilt die Regelung des § 3
Absatz 3.
7. Alle Leistungen, die
vom Dienstleister vertragsmäßig zur Verfügung gestellt werden,
sind unabhängig davon zu bezahlen, ob der Kunde sie nutzt. Eine
Rückerstattung oder Minderung der Zahlungspflichten aufgrund fehlender
Inanspruchnahme ist ausgeschlossen.
§ 10 Aufrechnung und Abtretung
1.
Gegen Ansprüche des Dienstleisters kann der Kunde nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur unter denselben
Vorraussetzungen statthaft.
§ 11 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
1.
Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen des Dienstleister
sachgerecht zu nutzen und übermäßige Inanspruchnahme zu vermeiden.
Soweit der Dienstleister eine Benutzerordnung für seine Dienstleistungen
veröffentlicht, hat der Kunde diese zu beachten. Jegliche Nutzung zu
gesetzwidrigen Zwecken, seien sie straf-, öffentlich- oder
zivilrechtlicher Natur, ist untersagt.
2.
Der Kunde hat dem Dienstleister auch unverzüglich über Veränderungen
der bei Vertragsabschluss maßgeblichen Verhältnisse zu informieren,
insbesondere über die Veränderung der Rechtsform, die
Gesellschaftsverhältnisse, die technischen Vorraussetzungen im Rahmen
der Nutzung der Dienstleistungen des Dienstleisters, aber auch, soweit
sie die Preisgestaltung betreffen können. Im Falle einer
Gesamtrechtsnachfolge auf Seiten des Kunden, ist
der Dienstleister berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
3.
Die Nutzung der Dienstleistungen des Dienstleister durch andere als den
Kunden (Dritte) oder die Gestattung der Nutzung ist nur zulässig, wenn
dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wird. Eine fehlende
vertragliche Vereinbarung entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur
Zahlung für die Inanspruchnahme durch Dritte.
4.
Erkennbare Mängel und Schäden sind dem Dienstleister unverzüglich
anzuzeigen. Der Kunde hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um
Schäden zu verhindern und zu mindern. Er hat dem Dienstleister die
Feststellung und Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen und zu diesem
Zweck Zugang zu den entsprechenden Räumen und Einrichtungen zu gewähren.
Soweit Störungen und Schäden im Verantwortungsbereich des Kunden
liegen, sind dem Dienstleister alle Aufwendungen zu ersetzen, die im
Zusammenhang mit der Ursachenermittlung und Störungs- und
Schadensbeseitigung entstanden sind.
5. Verstößt der Kunde
gegen die Pflichten oder Obliegenheiten nach den Absätzen 1 und 3, so
ist der Dienstleister zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt.
In den übrigen Fällen ist der Dienstleister nach erfolgloser Abmahnung
zur fristlosen Kündigung berechtigt.
§ 12 Grundsätze für die Zusammenarbeit
1.
Die Vertragspartner tauschen gegenseitig, rechtzeitig und umfassend
alle Informationen aus, die für die Vertragserfüllung wichtig sind oder
für wichtig gehalten werden. Alle für die Vertragserfüllung notwendigen
Materialien werden dem Dienstleister auf Anfrage unverzüglich zur
Verfügung gestellt.
2. Der Vertragspartner benennt einen verantwortlichen Gesprächspartner/Projektleiter.
§ 13 Geheimhaltung, Datenschutz
1.
Beide Vertragspartner sind zur Verschwiegenheit über alle durch die
Beauftragung bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet. Dies gilt auch
für zur Verfügung gestellte oder in der Zusammenarbeit entstandene
Unterlagen, sowie für die vertraglich vereinbarte Vergütung. Die
Verschwiegenheitsverpflichtung der Vertragspartner bleibt auch nach
Beendigung des Vertrages bestehen.
§ 14 Urheberrechte, Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte, Rechte Dritter
1.
Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass im Rahmen der
Vertragserfüllung erstellte Werke nach den einschlägigen gesetzlichen
Vorschriften, insbesondere dem Urheberrechtsgesetz geschützt sind.
Sämtliche Rechte an allen vom Dienstleister gelieferten Werken sowie an
schutzfähigen Leistungen, die im Rahmen von Verträgen und
Vertragsverhandlungen einschließlich Angebot erbracht werden, verbleiben
beim Dienstleister. Rechteübertragungen an den Vertragspartner
erfolgen nur insoweit, als dies einzelvertraglich ausdrücklich
vereinbart wird und unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen
Bezahlung der geschuldeten Vergütung.
2.
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass im Rahmen des Vertrages von ihm
eingebrachte Materialien und Inhalte frei von Schutzrechten Dritter sind
und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die
eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen. Sofern
Dritte Ansprüche irgendwelcher Art aus den vorgenannten Materialien bzw.
Inhalten zustehen sollten, übernimmt der Kunde hierfür die
uneingeschränkte Haftung und ist insoweit verpflichtet,
dem Dienstleister freizustellen.
3. Der Kunde ist
verpflichtet bei jeder Nutzungshandlung sicher zu stellen, dass
der Dienstleister oder von ihr genannte Dritte als Urheber sichtbar
benannt wird.
4. Der Dienstleister ist insbesondere
berechtigt, die bei der Ausführung der Verträge gewonnenen Erkenntnisse
anderweitig zur Erfüllung ähnlicher Aufgabenstellungen einzusetzen.
Insbesondere hat der Dienstleister das unbeschränkte Recht das erstellte
Werk zu Demonstrationszwecken vorzuführen, einschließlich der
Vorführung im eigenen oder fremden Betrieben, im Rahmen von Messen,
Seminaren oder Ausstellungen oder sonstigen vergleichbaren Anlässen.
Insbesondere ist der Dienstleister berechtigt, die Werke für
Eigenwerbung zu verwenden.
§ 15 Rechtliche Zulässigkeit
1.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werke wird vom Kunden
getragen. Der Kunde ist verpflichtet, die Arbeitsergebnisse und ihre
rechtliche Zulässigkeit auf eigene Kosten zu prüfen und das Ergebnis der
Prüfung des Dienstleisters sofort schriftlich vorzulegen. Dies gilt
insbesondere für den Fall, dass die Werke und damit zusammenhängende
Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, Urheberrechts
und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen.
2. In
keinem Fall haftet der Dienstleister wegen der in den
Kommunikationsmitteln enthaltenen Sachaussagen über Produkte und
Leistungen des Vertragspartners. Der Dienstleister haftet insbesondere
auch nicht für patent-, muster- und warenzeichenrechtliche Schutz- oder
Eintragungsfähigkeiten der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen,
Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe etc.
§ 16 Liefer- und Leistungsverzögerungen
1.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund
von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches
des Dienstleisters liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen,
Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber physikalischer Netze,
auch wenn sie bei Dritten eintreten, hat der Dienstleister auch bei
vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen
den Dienstleister, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
2. Liegt
eine erhebliche Behinderung vor, die der Dienstleister nachweislich zu
vertreten hat, so ist der Kunde berechtigt, nur Zahlungen für laufende
Leistungen ab der erheblichen Behinderung angemessen zu mindern.
Erheblich sind nur solche Behinderungen, aufgrund derer dem Kunden die
Nutzung einzelner Dienstleistungen insgesamt erheblich erschwert oder,
wenn mehrere Dienstleistungen vereinbart sind, die Nutzung einzelner
Dienstleistungen vollständig unmöglich wird. Der Verzugsschaden wird auf
den Rechnungswert der vom Verzug betroffenen Leistungen beschränkt.
§ 17 Haftung
1.
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (nachfolgend
"Schadensersatzansprüche"), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus
unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Der Dienstleister haftet
insbesondere nicht für entgangene Gewinn, sonstige Vermögensschäden,
eingebrachte Gegenstände des Kunden und nicht für die Vollständigkeit,
Richtigkeit und Aktualität der über seine Dienste übermittelten
Informationen. Ebenso wenig haftet der Dienstleister dafür, dass
die Informationen und Daten frei von Rechten von Dritter sind oder der
Absender oder der Empfänger sie rechtmäßig behandelt oder
weiterverarbeitet.
2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen
gelten nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines
Beschaffungsrisikos. Ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B.
nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen groben Verschuldens wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
3. Der
Schadensersatzanspruch für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
ist jedoch auf den vertragstypischen, vernünftiger Weise vorhersehbaren
Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.
5.
Soweit die Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen oder beschränkt
ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
§ 18 Zugang von Erklärungen
1.
Eine Erklärung, die außerhalb der üblichen Geschäftszeiten
des Dienstleisters - montags bis freitags 10.00-17.00 Uhr - bei dieser
eingeht, gilt erst zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen der üblichen
Geschäftszeiten als zugegangen.
2. Erklärungen des Kunden werden erst wirksam, wenn ihr Zugang vom Dienstleister schriftlich bestätigt worden ist.
§ 19 Exklusivität
1.
Während der Vertragslaufzeit ist der Kunde nicht berechtigt, die vom
Dienstleister erbrachten Leistungen an anderer Stelle anzubieten /
einzukaufen oder von anderer Stelle erbringen zu lassen.
§ 20 Anwendbares Recht
1.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des einheitlichen Kaufgesetzes im
Haager-Kaufrechtsübereinkommen und des Übereinkommens der Vereinten
Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen
Warenkauf. Ergänzend gelten für diesen Vertrag die Bestimmungen des
deutschen Urheber- und Datenschutzrechts.
§ 21 Schriftformklausel
1.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, einschließlich der Schriftformklausel bedürfen zu
Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 22 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist München.
2.
Bei Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich
Gerichtsstand München, wenn: - der Vertragspartner Kaufmann oder
- der Vertragspartner juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder
- ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder
- der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat, oder
-
der Vertragspartner seinen Wohnsitz/Sitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland verlegt oder im
- Zeitpunkt der Klagerhebung der Wohnsitz/Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Vertragspartners nicht bekannt ist.
§ 23 Salvatorische Klausel
1.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam
werden, so soll dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht
berühren. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung in
Kraft treten, die dem angestrebten Zweck inhaltlich und wirtschaftlich
am nächsten kommt.