§ 1 Allgemeine Bestimmungen
1. Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und einmaligen und fortlaufenden Leistungen der Firma a-i-m (im folgenden "Dienstleister" genannt) und Rechtsnachfolgern im Rahmen der Geschäftstätigkeit insbesondere für Beratung bei und Konzeption, Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung von Veranstaltungen unabhängig von der vertragsrechtlichen Einordnung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der o. g. Leistungen von a-i-m gelten diese Bestimmungen als angenommen.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Dienstleister ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die der Dienstleister nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für den Dienstleister unverbindlich, auch wenn der Dienstleister ihnen nicht ausdrücklich, schriftlich oder mündlich, widerspricht.
3. Diese AGB gelten für Rechtsnachfolger des Kunden auch dann, wenn keine ausdrückliche Einbeziehung durch Verträge zwischen dem Kunden und seinen Rechtsnachfolgern erfolgt.
4. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Die Angestellten des Dienstleisters sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündlich Zusicherungen zu geben, die vom Inhalt des schriftlichen Vertrages abweichen.
5. Der Dienstleister ist berechtigt für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen die AGB zu ändern. Der Dienstleister verpflichtet sich, den Kunden über die Änderungen in geeigneter Weise zu informieren. Die jeweils aktuellen AGB sind im Büro von a-i-m und online auf den Internet-Seiten unter www.a-i-m-gmbh.de verfügbar. Die Mitteilung von Änderungen an dieser Stelle wird vom Kunden als hinreichende Bekanntgabe anerkannt.

§ 2 Angebote, Preise, Präsentationen
1. Die Angebote des Dienstleisters sind stets freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung der Dienstleistung zustande. Mündliche Vereinbarungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
2. Die Preise für die Leistungen des Dienstleisters bestimmen sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preisen.
3. Sämtliche Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben der Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistung Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen des Dienstleisters in Rechnung gestellt.
5. Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch den Dienstleister mit dem Ziel des Vertragsabschlusses erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. Urheber-, Nutzungs-, Eigentumsrechte und sonstige Rechte an den von der Agentur im Rahmen der Präsentation erstellten Arbeiten verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei dem Dienstleister. Mit vollständiger Bezahlung gehen die Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe von § 14 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Dienstleister auf den Vertragspartner über.
6. Die Bezahlung eines Präsentationshonorars führt nicht zur Übertragung der Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte.
7. Auf alle Fremdkosten erhebt der Dienstleister 15% für Handling und Finanzcontrolling, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind. Ausnahme: Handling-Charge 12% plus Sicherheitszuschlag von 10% bei allen Fremdleistungen mit Versicherungsrisiko wie z.B. Caterer, Licht- und Tontechnik.

§ 3 Kündigungen
1. Tritt der Kunde vor Abwicklung vom Vertrag zurück oder kündigt ohne Rechtsgrund erhält der Dienstleister die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen. Bezüglich noch nicht erbrachter Leistungen werden 50 % des dafür vereinbarten Honorars für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und dem entgangenen Gewinn gefordert.
2. Nimmt der Kunde trotz Fertigstellungserklärung die Leistung des Dienstleisters ohne Rechtsgrund nicht ab oder kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so wird der Dienstleister nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtung frei und kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
3. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Dienstleister den Wert der bis zur Vertragsbedingung erbrachten Leistung, sowie 50 % des Wertes der noch nicht erbrachten Leistung verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, vorbehalten. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt dem Dienstleister vorbehalten.4. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 4 Leistungsumfang
1. Beschaffenheit und Umfang der Leistungen des Dienstleisters ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen oder aus dem Vertrag, dessen Bestandteil diese AGB sind. Leistungsdaten aus Angeboten sind nur verbindlich, wenn der Dienstleister sie ausdrücklich schriftlich bestätigt. Dies gilt für Änderungen der Leistungsbeschreibungen entsprechen.
2. Der Dienstleister ist zur Verarbeitung der vom Kunden gelieferter Daten ( Texte, stehende und bewegte Bilder, Töne) nur verpflichtet, soweit diese den Anforderungen entsprechen, die sich aus den Leistungsbeschreibungen oder dem Vertrag ergeben. Eine inhaltliche und rechtliche Überprüfung durch den Dienstleister findet nicht statt. Datenträger jeder Art wie Papier, Disketten, usw. werden Eigentum des Dienstleisters.
3. Soweit der Dienstleister entgeltfreie Dienstleistungen erbringt, können diese jederzeit nach Vorankündigung eingestellt oder vertraglich kostenpflichtig gemacht werden.

§ 5 Transporte, Verpackungen
1. Die (Liefer-) Gegenstände reisen stets auf Kosten und Gefahr des Kunden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Sofern keine besondere Anweisung vorliegt, bestimmt der Dienstleister den Versand nach ihrem Ermessen ohne Verantwortung für eine besondere Verpackung oder den billigsten und schnellsten Weg.
2. Zum Abschluss einer Transportversicherung, deren Kosten der Kunde zu tragen hat, ist der Dienstleister berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
3. Transportschäden sind dem Dienstleister unverzüglich anzuzeigen. Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen des Kunden abgetreten.
4. Gegenstände des Kunden, die zur Leistungserbringung des Dienstleisters erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus bzw. an den von dem Dienstleister genannten Ort angeliefert werden. Die Rücklieferung solcher Teile erfolgt unfrei ab Verwendungsort auf Gefahr des Kunden.
5. Der von dem Dienstleister unverschuldete Untergang auf dem Transport oder das Abhandenkommen der angelieferten Materialien am Verwendungsort gehen zu Lasten des Kunden.

§ 6 Leistungsfristen, Termine
1. Zugesagte Liefer-, Fertigstellungs- und Zurverfügungstellungsfristen und -termine sind unverbindlich, solange sie der Dienstleister nicht schriftlich bestätigt hat.

§ 7 Abnahme, Gewährleistung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen des Dienstleisters binnen 4 Kalendertagen nach Zurverfügungstellung bzw. Zugang der entsprechenden Mitteilung zu prüfen und abzunehmen, soweit nicht Mängel vorliegen, die die Leistung so wesentlich beeinträchtigen, dass sie für den Kunden nutzlos sind. Mängelrügen bedürfen der Schriftform.
2. Erfolgt innerhalb der Frist keine Beanstandung, gilt die von dem Dienstleister erbrachte Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als mangelfrei abgenommen. Bei einmaligen Leistungen gilt die unbemängelte Inanspruchnahme als Verzicht auf jegliche Gewährleistung.
3. Die Gewährleistung ist auf die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung beschränkt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, nach endgültigem Fehlschlagen der Leistung die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
4. Ist die Nachbesserung wegen Zeitablaufes ( Beendigung der Veranstaltung ) ausgeschlossen, stehen dem Kunden nur Minderungsrechte zu.
5. Die Agentur kann die Beseitigungen von Mängeln verweigern, solange der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
6. Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurde bei Abnahme / Übergabe Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde selbst Änderungen vornimmt oder der Dienstleister die Feststellung der Mängel erschwert.
7. Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus Verletzung der Nachbesserungspflicht, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
8. Hinsichtlich der Gewährleistungsfristen gelten diejenigen gesetzlichen Bestimmungen, welche für die von der Gewährleistung betroffene Leistung charakteristisch sind. Die Gewährleistungsfrist beläuft sich jedoch auf höchstens 6 Monate.

§ 8 Änderungsverlangen
1. Änderungsverlangen des Kunden, die von vereinbarten Vertragsleistungen abweichen, sind vom Dienstleister nur durchzuführen, soweit sie für den Dienstleister insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Terminplanung zumutbar sind. Der Dienstleister kann eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere die Erhöhung der Vergütung bzw. die Verschiebung der Termine verlangen. Der Dienstleister wird das Verlangen der Vertragsanpassung gegenüber dem Kunden geltend machen. Der Kunde wird unverzüglich schriftlich widersprechen, wenn er mit der verlangten Vertragsanpassung nicht einverstanden ist.

§ 9 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen des Dienstleisters sind, soweit nicht anders vereinbart, nach Erhalt ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer Mahnung durch die Agentur bedarf.
2. Darüber hinaus ist der Dienstleister berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorrauszahlungen wie folgt zu verlangen:
- 30 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung,
- 30 % der vereinbarten Vergütung bei Produktionsbeginn,
- 30 % der vereinbarten Vergütung 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag,
- Restbetrag nach Erstellung der Endabrechnung.
3. Sämtliche Zahlungen sind spesenfrei an den Sitz des Dienstleisters zu leisten.
4. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Dienstleister ausdrücklich vor. Ihre Annahme erfolgt erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind stets sofort fällig. Gleiches gilt für Akkreditivkosten und Überweisungsspesen einer vom Vertragspartner beauftragten ausländischen Bank.
5. Verzugszinsen werden von dem Dienstleister mit 8% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sie sind höher anzusetzen, wenn durch den Dienstleister eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachgewiesen werden kann.
6. Der Dienstleister ist im Falle des teilweisen oder vollständigen Zahlungsverzuges über 30 Tage berechtigt, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen. Ebenso kann der Dienstleister die Erbringung weitere vertraglicher Leistungen sofort unterbrechen oder ganz einstellen und fristlos vom Vertrag zurücktreten, sowie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Für die Höhe des Schadensersatzes gilt die Regelung des § 3 Absatz 3.
7. Alle Leistungen, die vom Dienstleister vertragsmäßig zur Verfügung gestellt werden, sind unabhängig davon zu bezahlen, ob der Kunde sie nutzt. Eine Rückerstattung oder Minderung der Zahlungspflichten aufgrund fehlender Inanspruchnahme ist ausgeschlossen.

§ 10 Aufrechnung und Abtretung
1. Gegen Ansprüche des Dienstleisters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur unter denselben Vorraussetzungen statthaft.

§ 11 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen des Dienstleister sachgerecht zu nutzen und übermäßige Inanspruchnahme zu vermeiden. Soweit der Dienstleister eine Benutzerordnung für seine Dienstleistungen veröffentlicht, hat der Kunde diese zu beachten. Jegliche Nutzung zu gesetzwidrigen Zwecken, seien sie straf-, öffentlich- oder zivilrechtlicher Natur, ist untersagt.
2. Der Kunde hat dem Dienstleister auch unverzüglich über Veränderungen der bei Vertragsabschluss maßgeblichen Verhältnisse zu informieren, insbesondere über die Veränderung der Rechtsform, die Gesellschaftsverhältnisse, die technischen Vorraussetzungen im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen des Dienstleisters, aber auch, soweit sie die Preisgestaltung betreffen können. Im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge auf Seiten des Kunden, ist der Dienstleister berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
3. Die Nutzung der Dienstleistungen des Dienstleister durch andere als den Kunden (Dritte) oder die Gestattung der Nutzung ist nur zulässig, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wird. Eine fehlende vertragliche Vereinbarung entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung für die Inanspruchnahme durch Dritte.
4. Erkennbare Mängel und Schäden sind dem Dienstleister unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Schäden zu verhindern und zu mindern. Er hat dem Dienstleister die Feststellung und Beseitigung von Mängeln zu ermöglichen und zu diesem Zweck Zugang zu den entsprechenden Räumen und Einrichtungen zu gewähren. Soweit Störungen und Schäden im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, sind dem Dienstleister alle Aufwendungen zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Ursachenermittlung und Störungs- und Schadensbeseitigung entstanden sind.
5. Verstößt der Kunde gegen die Pflichten oder Obliegenheiten nach den Absätzen 1 und 3, so ist der Dienstleister zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt. In den übrigen Fällen ist der Dienstleister nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt.

§ 12 Grundsätze für die Zusammenarbeit
1. Die Vertragspartner tauschen gegenseitig, rechtzeitig und umfassend alle Informationen aus, die für die Vertragserfüllung wichtig sind oder für wichtig gehalten werden. Alle für die Vertragserfüllung notwendigen Materialien werden dem Dienstleister auf Anfrage unverzüglich zur Verfügung gestellt.
2. Der Vertragspartner benennt einen verantwortlichen Gesprächspartner/Projektleiter.

§ 13 Geheimhaltung, Datenschutz
1. Beide Vertragspartner sind zur Verschwiegenheit über alle durch die Beauftragung bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet. Dies gilt auch für zur Verfügung gestellte oder in der Zusammenarbeit entstandene Unterlagen, sowie für die vertraglich vereinbarte Vergütung. Die Verschwiegenheitsverpflichtung der Vertragspartner bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

§ 14 Urheberrechte, Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte, Rechte Dritter
1. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass im Rahmen der Vertragserfüllung erstellte Werke nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Urheberrechtsgesetz geschützt sind. Sämtliche Rechte an allen vom Dienstleister gelieferten Werken sowie an schutzfähigen Leistungen, die im Rahmen von Verträgen und Vertragsverhandlungen einschließlich Angebot erbracht werden, verbleiben beim Dienstleister. Rechteübertragungen an den Vertragspartner erfolgen nur insoweit, als dies einzelvertraglich ausdrücklich vereinbart wird und unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung.
2. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass im Rahmen des Vertrages von ihm eingebrachte Materialien und Inhalte frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen. Sofern Dritte Ansprüche irgendwelcher Art aus den vorgenannten Materialien bzw. Inhalten zustehen sollten, übernimmt der Kunde hierfür die uneingeschränkte Haftung und ist insoweit verpflichtet, dem Dienstleister freizustellen.
3. Der Kunde ist verpflichtet bei jeder Nutzungshandlung sicher zu stellen, dass der Dienstleister oder von ihr genannte Dritte als Urheber sichtbar benannt wird.
4. Der Dienstleister ist insbesondere berechtigt, die bei der Ausführung der Verträge gewonnenen Erkenntnisse anderweitig zur Erfüllung ähnlicher Aufgabenstellungen einzusetzen. Insbesondere hat der Dienstleister das unbeschränkte Recht das erstellte Werk zu Demonstrationszwecken vorzuführen, einschließlich der Vorführung im eigenen oder fremden Betrieben, im Rahmen von Messen, Seminaren oder Ausstellungen oder sonstigen vergleichbaren Anlässen. Insbesondere ist der Dienstleister berechtigt, die Werke für Eigenwerbung zu verwenden.

§ 15 Rechtliche Zulässigkeit
1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werke wird vom Kunden getragen. Der Kunde ist verpflichtet, die Arbeitsergebnisse und ihre rechtliche Zulässigkeit auf eigene Kosten zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung des Dienstleisters sofort schriftlich vorzulegen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Werke und damit zusammenhängende Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen.
2. In keinem Fall haftet der Dienstleister wegen der in den Kommunikationsmitteln enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Vertragspartners. Der Dienstleister haftet insbesondere auch nicht für patent-, muster- und warenzeichenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeiten der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe etc.

§ 16 Liefer- und Leistungsverzögerungen
1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches des Dienstleisters liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber physikalischer Netze, auch wenn sie bei Dritten eintreten, hat der Dienstleister auch bei vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Dienstleister, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
2. Liegt eine erhebliche Behinderung vor, die der Dienstleister nachweislich zu vertreten hat, so ist der Kunde berechtigt, nur Zahlungen für laufende Leistungen ab der erheblichen Behinderung angemessen zu mindern. Erheblich sind nur solche Behinderungen, aufgrund derer dem Kunden die Nutzung einzelner Dienstleistungen insgesamt erheblich erschwert oder, wenn mehrere Dienstleistungen vereinbart sind, die Nutzung einzelner Dienstleistungen vollständig unmöglich wird. Der Verzugsschaden wird auf den Rechnungswert der vom Verzug betroffenen Leistungen beschränkt.

§ 17 Haftung
1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (nachfolgend "Schadensersatzansprüche"), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Der Dienstleister haftet insbesondere nicht für entgangene Gewinn, sonstige Vermögensschäden, eingebrachte Gegenstände des Kunden und nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der über seine Dienste übermittelten Informationen. Ebenso wenig haftet der Dienstleister dafür, dass die Informationen und Daten frei von Rechten von Dritter sind oder der Absender oder der Empfänger sie rechtmäßig behandelt oder weiterverarbeitet.
2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen groben Verschuldens wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
3. Der Schadensersatzanspruch für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ist jedoch auf den vertragstypischen, vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.
5. Soweit die Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 18 Zugang von Erklärungen
1. Eine Erklärung, die außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Dienstleisters - montags bis freitags 10.00-17.00 Uhr - bei dieser eingeht, gilt erst zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten als zugegangen.
2. Erklärungen des Kunden werden erst wirksam, wenn ihr Zugang vom Dienstleister schriftlich bestätigt worden ist.

§ 19 Exklusivität
1. Während der Vertragslaufzeit ist der Kunde nicht berechtigt, die vom Dienstleister erbrachten Leistungen an anderer Stelle anzubieten / einzukaufen oder von anderer Stelle erbringen zu lassen.

§ 20 Anwendbares Recht
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen Kaufgesetzes im Haager-Kaufrechtsübereinkommen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf. Ergänzend gelten für diesen Vertrag die Bestimmungen des deutschen Urheber- und Datenschutzrechts.

§ 21 Schriftformklausel
1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich der Schriftformklausel bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 22 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist München.
2. Bei Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich Gerichtsstand München, wenn: - der Vertragspartner Kaufmann oder
- der Vertragspartner juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder
- ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder
- der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat, oder
- der Vertragspartner seinen Wohnsitz/Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder im
- Zeitpunkt der Klagerhebung der Wohnsitz/Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Vertragspartners nicht bekannt ist.

§ 23 Salvatorische Klausel
1. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so soll dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berühren. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung in Kraft treten, die dem angestrebten Zweck inhaltlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

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